Listenneuwert – Anschaffungswert
Wo ist da eigentlich der Unterschied und warum ist es so dringend wichtig, es zu wissen?
Der Versicherungsbeitrag für eine Maschinenbruchversicherung berechnet sich mit einem gewissen Promillesatz. Dieser ist je nach Gesellschaft unterschiedlich. Man nehme also schlicht und einfach den Wert der zu versichernden Maschine, multipliziere es mit dem vorgegebenen Promillesatz, rechne die Steuer dazu und schon ist die Maschine gut versichert… Falsch! Genau hier lauert die Gefahr!